Warum sie den Aufruf unterschrieben

  (Foto: DGB/Detlef Eden)

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes

„Die Stärke eines demokratisch verfassten Staates zeigt sich im souveränen, nicht restriktiven Umgang mit seinen (vermeintlich) schärfsten Kritiker*innen. Fast fünfzig Jahren nach Verabschiedung des Radikalenerlasses lässt es die Bundesrepublik Deutschland jedoch weiterhin an einer derartigen Souveränität missen. Dabei geht es nicht nur darum, eine politisch fatale und einem modernen Demokratieverständnis widersprechende politische Entscheidung des Bundes und der Länder durch die bundesweite Aufhebung dieses Erlasses zu revidieren. Zur staatlichen Souveränität gehört auch die kritisch wissenschaftliche Aufarbeitung einer historischen politischen Fehlentscheidung und deren Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche Klima. Vor allem aber müssen die vom Berufsverbot und von Überprüfungen betroffenen Menschen ideell und materiell entschädigt werden. Persönlich erfahrene Einschränkungen, Verhinderungen und Verbote im Berufsleben, die oftmals psychische Erkrankungen und individuelles Leid zur Folge hatten, können durch staatliches Handeln nicht vollends aufgehoben werden. Die Anerkennung eigener in der Vergangenheit gemachter Fehler sowie deren negativen Folgeerscheinungen für Individuen und Gesellschaft wäre aber mehr als nur ein längst überfälliger symbolischer politischer Akt  sie würde vielmehr einen souveränen Umgang mit konkreter Verantwortung in einem demokratischen Staat darstellen.“

Ute Vogt (bis 2021 innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion)

„Es sträubt sich alles in mir, wenn ich im Plenum des Deutschen Bundestages Polizisten, Professoren, Staatsanwälten, Richtern, Lehrern oder anderen Beamtinnen und Beamten zuhören muss, die für die AfD manchmal krude, aber häufig auch verleumdende und hetzende Reden halten. Ich gebe zu, spontan wünscht man sich dann schnell, sie zumindest aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Damit sie keine Kinder unterrichten, nicht im Namen des Rechtsstaates auftreten und auch sonst nicht von dem Staat bezahlt werden, den sie eigentlich bekämpfen.

Aber nicht immer ist das spontane Gefühl der richtige Ratgeber. Ein Blick in die jüngere deutsche Geschichte - und ins Grundgesetz - lehrt uns hier Vorsicht.

Berufsverbote hatten wir schon und wollen sie nicht wieder. Menschen für ihre politische Haltung abzustrafen und ihnen wichtige Grundrechte zu nehmen, war falsch. Demokratie lebt von unterschiedlichen politischen Haltungen und die müssen auch benannt werden können, ohne dass man dadurch persönliche Nachteile erleidet. Der sogenannte Radikalenerlass wurde gerade im konservativen Baden-Württemberg mit Inbrunst umgesetzt. Aber auch auf Bundesebene gab es insbesondere bei damals staatlichen Unternehmen, wie zum Beispiel der damaligen Bundespost, besonders haarsträubende Entscheidungen. Bis heute sind wir den Betroffenen eine Entschuldigung schuldig geblieben, von einer Entschädigung ganz zu schweigen.

Deshalb bleibt die Aufarbeitung der Schicksale eine Verpflichtung. Gut, dass sie in einigen Bundesländern bereits begonnen wurde, die Bundesebene muss hier zügig folgen. Zum 50. Jahrestag der Berufsverbote ist es überfällig, diese Aufarbeitung anzugehen.

Gegen die Rechtsextremisten sind wir übrigens auch ohne Berufsverbot nicht machtlos. Dabei geht es nicht um Mitgliedschaft in einer Partei oder um die politische Richtung. Abzustellen ist auf persönliches Fehlverhalten, Rassismus, Verhetzung oder Aufruf zur Gewalt. Hier kann dann gerne auch das Dienstrecht verschärft werden. Denn dann steht nicht die politische Grundhaltung, sondern das individuelle strafrechtlich relevante Verhalten zur Prüfung an.“

Renate Schmidt, Bundesministerin a.D. (SPD, 2002-2005)

„Den Radikalenerlass habe ich von Anfang an für schädlich und ungerecht gehalten. Er war der untaugliche Versuch, die Demokratie vor Totalitarismus zu schützen, und hat stattdessen die demokratische, offene Diskussion beschädigt. Er hat Tausende in ihrer Existenz bedroht und Lebenslagen zunichte gemacht.

50 Jahre nach seiner Einführung ist es hoch an der Zeit, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen und den Betroffenen Genugtuung widerfahren zu lassen.“

Torsun Burkhardt, Musiker (Egotronic)

„Berufsverbote sind - das hat ihre Geschichte gezeigt - ein repressives Mittel, um in erster Linie, wenn nicht gar ausschließlich antifaschistisch gesonnenen Menschen die Grundlage zum Leben zu entziehen. Leicht zugespitzt heißt das: Wer nicht spurt, soll auch nicht essen.

Die Zeit ist überfällig, dass die Betroffenen dieses offensichtlichen Unrechts rehabilitiert, und mehr noch, entschädigt werden.“

Hinrich Enderlein, ehem stellv. Landesvorsitzender der FDP in Baden-Württemberg

„Für mich war es vom ersten Tag an absurd und verfassungsrechtlich indiskutabel, dass jemand nicht ein die Gesetze ausführender Beamter oder Lehrer werden durfte, aber mit derselben politischen Agenda in den Bundestag oder in ein Landesparlament gewählt werden und damit an der Gesetzgebung mitwirken konnte.Radikalenerlass und Berufsverbote waren der verfassungsrechtlich indiskutable Ausdruck einer ängstlichen Ausgrenzungsmentalität und eines hysterischen Misstrauens von Regierungen gegen die Bürger.“

   Rolf Langenberger; 1970-1994 Landtagsabgeordneter in Bayern

„Als damaliger SPD- Abgeordneter im Bayerischen Landtag habe ich mich frühzeitig für Betroffene eingesetzt und bei einigen ihre Verfahren als Beobachter und Unterstützer begleitet. Noch heute stehe ich mit einigen der damaligen Fälle in Verbindung. Ich habe es nie bereut, mich für sie engagiert und die Aufhebung des Erlasses gefordert zu haben. Die Prüfung der Verfassungstreue war zur Hexenjagd und Gesinnungsschnüffelei gegenüber  jungen Menschen mit kritischen Absichten verkommen! Der Erlass gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!“

 

Zaklin Nastic, menschenrechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Statt einer Entschuldigung, materieller Entschädigung für die Opfer und der Aufhebung von Urteilen im Rahmen des „Radikalenerlasses“ gibt es auch 50 Jahre später noch Bestrebungen, neuerliche Berufsverbote zu verhängen. Aber heute wie damals gilt: die Missachtung von Grundrechten darf nicht hingenommen und erst recht nicht unsere Demokratie in die Hand des so genannten Verfassungsschutzes gelegt werden. Wir alle stehen in der Verantwortung, für Wiedergutmachung für die Opfer zu streiten. Den Initiator*innen des Aufrufs bin ich sehr dankbar!“

 

Mag Wompel, LabourNet Germany:

„Berufsverbote gehören zu den direktesten und sichtbarsten Zeichen, dass von einer Demokratie in der Welt der Lohnarbeit immer noch keine Rede sein kann - ihre Abschaffung und Wiedergutmachung wären wichtige erste Schritte, die Zeiten der Sklaverei im Namen der Lohnabhängigkeit hinter uns zu lassen und Emanzipation auch am Arbeitsplatz zu fördern.“

 

Prof. Dr. Stephan Lessenich, Soziologe, München

„Der ‚Radikalenerlass’ und seine Nachwirkungen gehören zu den dunkleren Seiten der bundesdeutschen Geschichte. Die individuellen Lebensschicksale derer, die von Berufsverboten betroffen waren, sind eine Mahnung auch für die Gegenwart. Denn dass sich das politisch-intellektuelle Klima, in dem der damalige Erlass möglich war, nicht wieder einstellen könnte, ist gerade derzeit alles andere als ausgemacht. Daher gilt auch heute unverändert: Demokratische Grundrechte verteidigen!“

Dr. Werner Rügemer (Autor):

„Menschenrechte in Deutschland?! 1995 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Das Berufsverbot für die deutsche Lehrerin Dorothea Vogt verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention, Meinungsfreiheit (Artikel 10) und Versammlungsfreiheit (Artikel 11). Vorher hatten alle Gerichte in Deutschland das Berufsverbot bestätigt, das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage wegen ‚Aussichtslosigkeit’ erst gar nicht angenommen.

Ansonsten treten die Bundesregierungen weltweit als Fürsprecher der Menschenrechte auf, etwa wegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit in ausgesuchten Feindstaaten wie Russland und China. Die Bundesregierung muss endlich offiziell das Urteil des EGMR anerkennen und die Berufsverbote als Verletzung der Menschenrechte zurückweisen!“

Andrea Kocsis, Stellvertretende Vorsitzende von ver.di

„Auch Gewerkschafter*innen waren und sind vom Radikalenerlass und Berufsverboten betroffen. Menschen, die sich aktiv für eine solidarische Gemeinschaft einsetzen, verdienen Anerkennung – und nicht Diskriminierung. Deshalb muss der Radikalenerlass endlich vollständig aufgehoben werden.“

Mal Élevé (Sänger, Ex Irie Revoltés)

„Die heutige Zeit zeigt uns noch einmal eindeutig, wie wichtig Antifaschismus ist und es auch immer war! Es ist ein Unding, dass Menschen, die sich klar gegen Faschismus positionieren, jahrzehntelang Berufsverbote bekommen haben und bis heute nicht dafür entschädigt und rehabilitiert wurden. Das Hufeisenprinzip ist das Lächerlichste, was die Bundesregierung erfunden hat, um die Blindheit auf dem rechten Auge zu vertuschen. Deutschland hat ein Rassismus-Problem! Und solange das nicht anerkannt und aufgearbeitet wird, ist Antifaschismus nicht nur gemeinnützig, sondern Pflicht!“

Kerem Schamberger (Kommunikationswissenschaftler, München)

 „50 Jahre Berufsverbote sind 50 Jahre zu viel!

Die Angst den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, weil man kritisch gegenüber dem kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem ist, weil man sich vielleicht gar als KommunistIn sieht, wird bis heute durch das Damoklesschwert des Berufsverbotes genährt und aufrechterhalten. Vor fünf Jahren musste ich monatelang auf meine Einstellung an der Ludwig-Maximilians-Universität warten, weil der Inlandsgeheimdienst (der sogenannte Verfassungsschutz) meine politischen Positionen als unvereinbar mit dem Öffentlichen Dienst und der sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung gesehen hat. Erst ein langer Kampf, öffentlicher Druck und viel Solidarität haben gezeigt: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Ich konnte die Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter antreten.

Das kapitalistische System, in dem wir leben, hat viele schlimme Seiten. Eine davon ist, dass es versucht uns die Fähigkeit zum Träumen zu nehmen: In was für einer Gesellschaft wollen wir leben, wie wollen wir unsere Wirtschaft organisieren, was für eine Demokratie wollen wir haben? Alleine das Nachdenken über diese Fragen wird durch die Möglichkeit eines Berufsverbots auch heute noch erschwert. Mich haben in den letzten Jahren viele Menschen kontaktiert, die politisch aktiv sind und über radikale Utopien nachdenken. Sie haben Angst, das öffentlich zu tun, weil sie sonst Probleme in ihrem Beruf bekommen könnten. Dieses seit nunmehr 50 Jahren anhaltende Unrecht muss sofort beendet werden. Und das können wir nur zusammen schaffen: Solidarisch, utopisch und widerständig.“

50 Jahre nach der Verabschiedung des Radikalenerlasses fordern wir die Aufarbeitung seiner Geschichte und die Rehabilitierung der Betroffenen.“

  Michael Csaszkóczy (Lehrer, Heidelberg)

„Als ich im Jahr 2003 wegen meinem Engagement in antifaschistischen Gruppen die erste Ladung zu einem Verhör über meine Verfassungstreue erhielt, hatte ich den Radikalenerlass für ein finsteres, aber abgeschlossenes Kapitel der BRD-Geschichte gehalten.

Erst nach jahrelangem Prozessieren gegen die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen wurde mein Berufsverbot als Lehrer in zweiter Instanz aufgehoben. Ich habe gelernt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsverbotepolitik nach wie vor in den deutschen Beamtengesetzen existieren und für ein Klima der Einschüchterung und des Duckmäusertums sorgen. Wenn wir 50 Jahre nach der Verabschiedung des Radikalenerlasses eine Aufarbeitung des damit verbundenen Unrechts fordern, dann geht es um sehr viel mehr als nur darum, Menschen, denen von diesem Staat übel mitgespielt wurde, endlich zu rehabilitieren. Es geht darum, einen offenen Diskurs über dringend notwendige gesellschaftliche Veränderung endlich wieder möglich zu machen.“

 

 

 

 

 Franz Alt (Journalist, Baden-Baden)

 „Weder die Forderung ‚Mehr Demokratie wagen’ (Willy Brandt) noch die Forderung ‚Mehr    Freiheit wagen’ (Angela Merkel) ist mit Berufsverboten vereinbar. Deshalb muss spätestens 50 Jahre danach der ‚Radikalenerlass’ endgültig verschwinden. Dieser Erlass verstößt eindeutig gegen die Menschenrechte.“

Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Arbeitsrechtler, Uni Bremen):

„Das Berufsverbot hat die Existenz zahlreicher Menschen kaputt gemacht, die sich für eine bessere Gesellschaft eingesetzt haben. Das schadet uns allen und darf sich nicht wiederholen. Die Betroffenen haben Anspruch auf Wiedergutmachung.“

Dr. Hans-Peter de Lorent (geb. 1949, Hamburg):

„Nach dem zweiten Lehrerexamen erfolgte für mich im Sommer 1974 eine Anhörung im Büro des Hamburger Schulsenators Günter Apel, bei der meine Verfassungstreue geprüft wurde. Nur eine Klage und eine breite öffentliche Kampagne gegen die Berufsverbote führten dazu, dass ich zumindest als Angestellter im Schuldienst tätig sein konnte. Als sich bis 1980 an meiner Situation und den Berufsverboten gegen viele Kolleginnen und Kollegen nichts änderte, schrieb ich den autobiografischen Berufsverboteroman „Die Hexenjagd“. Darin erkannten sich einige beamtete Berufsverbieter wieder und es erfolgte ein Amtsgerichtsverfahren gegen mich wegen angeblich beleidigender Schilderungen, mit dem Ziel, das Buch zu verbieten. Nach 14-wöchiger Verhandlung entschied die Richterin auf Freispruch und erklärte, dass die erlittene Realität schlimmer gewesen sei als die fiktionale Handlung in dem Roman. Zwei Jahre später wurde ich nach erfolgreich abgewehrter Berufung in zweiter Instanz endgültig freigesprochen und kurz darauf auf Lebenszeit verbeamtet.
Es zeigte sich, dass Gegenwehr und das Eintreten für demokratische Rechte erfolgreich sein kann.
An diesem Eintreten für die verfassungsmäßigen Grundrechte und die Prinzipien der Demokratie habe ich mich in den weiteren Jahren als GEW-Landesvorsitzender, als Hauptseminarleiter in der Referendarausbildung und als Bürgerschaftsabgeordneter für die Grünen, eingesetzt. Der Kreis meiner beruflichen Tätigkeit schloss sich 44 Jahre nach der Anhörung im Senatorenbüro, als ich 2008 als Leiter des neugebildeten Planungsstabs der grünen Schulsenatorin Christa Goetsch das Dienstzimmer neben dem Senatorenbüro bezog, in dem 1974 die Anhörung stattgefunden hatte.
The times they are a-changin'.
Und die BILD- Zeitung reaktivierte noch 2010 den Antikommunismus gegen mich!
Für einige Betroffene bleibt da noch etwas zu tun!! Und nicht nur für sie!“

Chaoze One, Musiker:

„Der sogenannte „Radikalenerlass“ ist als weitere Lesart der Extremismustheorie verantwortlich dafür, dass Menschen die eine gerechtere Welt fordern und sich antifaschistisch engagieren, auf eine Stufe gestellt werden mit nazistischen Mördern und menschenfeindlichen Ideologien. Das gehört vielleicht noch ins Museum und in Schulbücher, um vor autoritär-konservativen Gesinnungsgesetzen zu warnen. Sonst aber nirgendwo hin.“

Prof. Dr. Hans-Ulrich Deppe, Frankfurt a. M.:

„Die Berufsverbote waren ein Schlag für die Studentenbewegung von 1968, die sich gerade von den Verbrechen ihrer Väter zu emanzipieren begann. Durch ihre kritischen Fragen in Nächte langen Diskussionen hat sie mit dazu beigetragen, die dunkle Vergangenheit ans Licht zu bringen. Freilich war das nur durch ihr linkes politisches Engagement möglich. Dieses produktive Klima wurde durch den „Berufsverbote-Erlass” Brandts nachhaltig geschädigt, da der Erlass die berufliche Perspektive vielen junger Menschen in Frage stellte und berechtigte Ängste auslöste. Diejenigen, die sich dem mutig widersetzten, mussten häufig große persönliche Behinderungen in Kauf nehmen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass dieser Fehltritt korrigiert wird.“

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall:

„Der Radikalenerlass hat das innere Klima unserer Gesellschaft erheblich vergiftet.

50 Jahre danach sollte dieses Kapitel endlich im Sinne der Betroffenen abgeschlossen werden. Viele erleben es immer noch als Demütigung, wie der Staat mit ihnen umgegangen ist, von den persönlichen und materiellen Folgen ganz zu schweigen.“

 

Statements findet man auch auf der Facebook-Seite „Gegen Berufsverbote“ (erfordert Anmeldung bei Facebook)