Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft: Aufarbeitung des „Radikalenerlasses“

In der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wurde am 22.08.2018 ein Antrag der Fraktionen der SPD und GRÜNEN zum Beschluss erhoben, der - wie ähnlich wie zuvor in Niedersachsen - eine Aufarbeitung des „Radikalenerlasses“ fordert. Videomitschnitt - Protokoll (Debatte beginnend auf S.6126/72) (pdf)

 

Über den Antrag berichteten am 19.07.2018 DIE WELT, FOCUS und der NDR. Die Sitzverteilung seit 2015: SPD 59, CDU 20, GRÜNE 14, LINKE 10, FDP 9, AfD 8, fraktionslos 2. Ein weitergehender Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Sprecherin dieser Fraktion forderte eine Einbeziehung der Betroffenen (von denen auf der Zuhörertribüne einige der Sitzung beiwohnten) und eine Härtefallregelung für Entschädigungen, wobei sie darauf verwies, dass es für die staatlichen Verantwortlichen beschämend sei, dass die Betroffenen selbst einen Solidaritätsfonds (den Neuen Heinrich-Heine-Fonds) eingerichtet hätten, um sich gegenseitig in Notlagen zu unterstützen. Die Anträge standen als Punkt 84 auf der Tagesordnung der Sitzung  und kamen erst nach fünf Stunden gegen 18:30 zum Aufruf. Im Vorfeld gab es eine Stellungnahme der GEW Hamburg zum Antrag der Regierungsfraktionen (pdf lokal).

 

Vorstellung einer wissenschaftlichen Untersuchung zum „Radikalenerlass“ in Hamburg (pdf)

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