Folgender Antrag wurde auf der 35. ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Baden-Württemberg
15./16. Mai 2004
einstimmig angenommen:

Solidarität mit Michael Czaszkóczy!
Sofortige Aufhebung aller Berufsverbote!

Am 15.12.2003 erhielt das VVN-BdA Mitglied, Realschullehrer Michael Czaszkóczy, seit Sommer 2001 auf der Bewerberliste für das Lehramt in Baden-Württemberg, ein Schreiben des Oberschulamtes Karlsruhe. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass einschlägige Erkenntnisse des Innenministeriums aus den Jahren 1992-2002 Zweifel daran aufkommen ließen, dass er bereit sei, jederzeit für die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Diese Schreiben bedeutet den Auftakt zu einem Berufsverbotsverfahren, da der ursprüngliche geplante Einstellungstermin (01.02.2004) bereits verstrichen ist.

Michael Czaszkóczy ist seit 1989 in Heidelberg politisch aktiv. Neben seinem Engagement in der VVN setzt er sich in der Antikriegsbewegung, für Selbstverwaltete linke Zentren und in der Roten Hilfe e. V. ein. Als „Erkenntnisse", auf die sich das Oberschulamt bezieht, werden Herrn Czaszkóczy die Anmeldung mehrer Demonstrationen gegen Neonazis und deutsche Kriegseinsätze, Teilnahmen an Demonstrationen gegen den Überfall auf den Irak, sowie Reden auf antifaschistischen Kundgebungen vorgehalten. Auch die Mitautorschaft an einer historischen Dokumentation der VVN-BdA über die antifaschistische Widerstandsgruppe „Lechleiter" stellt für die Behörde einen Ablehnungsgrund dar.

Die systematische Praxis politischer Berufsverbote in der BRD geht zurück auf den 1972 eingeführten sog. "Radikalenerlass". Bis zum Jahre 1990 wurde auf Grundlage dieses "Erlasses" 3,5 Mio. Anfragen an diverse staatliche Behörden über Bewerber und bereits Angestellte im öffentlichen Dienst getätigt. Insgesamt gab es 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren mit 1.250 endgültigen Ablehnungen. Fortgesetzt wurde die Praxis politischer Berufsverbote nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990. Hunderttausenden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Angehörigen der staatlichen Organe, Wissenschaftlern und weiteren Beschäftigenten der ehem. DDR wurde unter Verweis auf angebliche "Staatsnähe" die Lebensgrundlage entzogen.

Diese Berufsverbotspraxis ist grundgesetzwidrig. Sie widerspricht Art. 2 GG (Allg. Handlungsfreiheit), Art. 3 GG (Diskriminierungsverbote), Art. 4 GG (Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses), Art. 9 GG (Recht auf Bildung von Vereinen und Gesellschaften), Art. 12 (Recht auf freie Berufswahl). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die bundesdeutsche Praxis in diesem Sinne als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt.

Mit dem vorliegenden Verfahren gegen Michael Czaszkóczy soll noch schärfer als bisher gegen unerwünschtes politisches Engagement vorgegangen werden. Diesem Vorgehen muss im Bündnis mit allen gesellschaftlichen Kräften breiter Widerstand entgegengesetzt werden.

1. Die Delegierten der 35. ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz VVN-BdA Baden-Württemberg verurteilen das laufende Berufsverbotsverfahren gegen den Realschullehrer Michael Czaszkóczy. Sie solidarisiert sich mit dem Betroffenen und fordert die rückwirkende Einstellung zum ursprünglich in Aussicht gestellten Termin.

2. Die Delegierten der 35. ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz VVN-BdA Baden-Württemberg wenden sich weiter gegen jede Form der Beobachtung antifaschistischer Gruppen und Organisationen durch die Landesämter bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dementsprechende Tätigkeiten genannter Behörden sind umgehend zu beenden.

Der Landesverband unterstützt und verbreitet obige Erklärung.



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