Auf der Sitzung des Kreisvorstands der GEW Rhein-Neckar/Heidelberg vom
28.01.04 wurde sich einstimmig gegen ein Wiederaufleben der
Berufsverbotspraxis der 70er Jahre ausgesprochen.
Ermutigung zu demokratischem Engagement?Der Kreisverband der GEW Rhein-Neckar-Heidelberg ist empört über die Staatliche Repression, wie sie politisch links engagierten Menschen in besonders ausgeprägter Form und Zahl immer wieder erleben und erdulden müssen. Beispiele, die Anlass zu Sorge und kritischer Beobachtung geben, finden sich in Jüngster Vergangenheit zahlreiche:Für Fassungslosigkeit und Unverständnis sorgt derzeit beispielsweise der Fall eines angehenden Lehrers, der im Rahmen seines Stellenbewerbungsverfahrens eine Mitteilung des für ihn zuständigen Oberschulamts erhielt, das Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Bei einer Anhörung soll er sich nun zu diesem Sachverhalt äußern. Worauf sich diese Zweifel stützen, ist nicht konkretisiert. Sollte wirklich sein Engagement in antifaschistischen und friedenspolitischen Gruppen der Grund dafür sein? Der Kreisverband der GEW Rhein-Neckar/ Heidelberg protestiert gegen solche Formen der Anhörung, da sie in ihrer Konsequenz eine Vorstufe bzw. die Voraussetzung für ein Berufsverbot darstellen. Die einem solchen Verfahren zugrundeliegenden Paragraphen wurden -abgesehen von der Abwicklung der DDR - zuletzt in den 70er Jahren angewendet und dienten vor allem dazu, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, politisch unliebsame Menschen aus dem LehrerInnenberuf fernzuhalten. Wie einem Pressebericht der Bundes-GEW vom 28.01.2002 zu entnehmen ist, wurden damals bundesweit über 14.000 Berufsverbots- und Disziplinarverfahren durchgeführt, die zu rund 1.200 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern und über 260 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst führten. Bemerkenswert daran ist, dass solche Verfahren fast ausschließlich gegenüber Angehörigen und UnterstützerInnen linker Parteien und Organisationen Anwendung fanden. Die GEW hat Jahrzehnte in vielen tausend Einzelfällen gegen die Berufsverbotspraxis auf Bundesebene und in ihren Landesverbänden gekämpft. Einen späten Erfolg hat der GEW-Rechtsschutz noch 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt, wo in einem exemplarischen Urteil die Berufsverbotspraxis der BRD für menschenrechtswidrig erklärt wurde, da sie gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verstoßen. Umso unverständlicher erscheint nun der Rückgriff auf derartige Methoden seitens der Schulverwaltung in heutiger Zeit. Welches Ziel soll hier verfolgt werden, wenn nicht das der Einschüchterung und Einschränkung politischer Handlungsspielräume von Lehrerinnen und Lehrern? Das zu befürchtende Berufsverbot muss auch im Kontext anhaltender politischer Einschüchterungen und Behinderungen in anderen Bereichen gesehen werden, vor allem im Rahmen von Demonstrationen, so jüngst und in besonders drastischer Form bei der Demonstration für ein neues selbstverwaltetes Zentrum vom 31.01.04 in Heidelberg. Bereits vor fünf Jahren war das Autonome Zentrum, das auf dem Areal der alten Glockengießerei gestanden hatte, abgerissen worden. Da das Versprechen der Stadt Heidelberg, für Ersatz zu sorgen, bis heute nicht erfüllt worden ist, gingen Angehörige und SympathisantInnen des "autonomen Zentrums im Exil" auf die Straße, um ihrem Anspruch auf Räume und Selbstbestimmung öffentlich Ausdruck zu verleihen. Schon am Versammlungsort mussten sich die DemonstrantInnen akribischen Kontrollen unterziehen, mussten Rucksäcke und Taschen leeren, Schuhe ausziehen etc., wie auch die Rhein Neckar-Zeitung vom 02.02. 2004 berichtet. Dabei wurden zahlreiche, für eine Demonstration eigentlich selbstverständliche Gegenstände wie Fahnenstangen und Fahnen beschlagnahmt. Auffällig war das unverhältnismäßig hohe Aufgebot an Einsatzkräften der Polizei, die mit Sturmhauben, Helmen, Knieschützern, Schlagstöcken und Schutzschildern gerüstet den Demonstrationszug einkesselten und in teilweise mehrreihigen engen Spalieren bis zum Kundgebungsort "bewachten". Sie boten ein ausgesprochen bestürzendes Bild für alle, die bis dahin das Demonstrationsrecht als ganz normalen Bestandteil ihrer Grundrechte betrachtet hatten. Die TeilnehmerInnen dieser legal angemeldeten und im Verlauf friedlichen Demo mussten sich angesichts eines solch drastischen Auftretens der Polizei nicht nur wie gefährliche Kriminelle behandelt fühlen, sondern die Vermittlung ihrer Forderungen in der Öffentlichkeit wurde dadurch auch erheblich eingeschränkt. Transparente wurden durch den von Einsatzkräften gebildeten Wanderkessel fast vollständig verdeckt und interessierte BürgerInnen von der Kampfmontur der meisten PolizistInnen von der Kontaktaufnahme zu TeilnehmerInnen des Demonstrationszuges abgeschreckt. Beispiele für das repressives Vorgehen der Polizei in Form penibler Kontrollen, Spaliere, Einkesselungen und den Einsatz von Schlagstöcken waren in der Vergangenheit auch bei -von Gewerkschaftsseite mitgetragenen- Demonstrationen, wie der ersten Mai-Demo in Mannheim oder Ludwigshafen oder einigen Anti-Nazi-Demos in Karlsruhe immer wieder zu beobachten. Auch hier wurde deutlich, das die Teilnahme an Demonstrationen mit linken Inhalten von Staatsseite nicht als etwas Selbstverständliches betrachtet wird, sondern immer wieder argwöhnisch beobachtet, gefilmt und bewacht wird. Wünschenswert wäre, wenn sich dieses Land mehr auf seine demokratischen Wurzeln besinnen würde und Leute, Gruppen und Demonstrationen, die sich für emanzipatorische Werte wie Selbstbestimmung und Menschenrechte einsetzen, würdigt und fördert anstatt einschüchtert und in ihre Schranken weist.
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