GEW:

"Erinnert an die Berufsverbotspraxis der 70er Jahre"

Die Vertreterversammlung der GEW Baden-Württemberg in Sindelfingen hat am 18.3.2004 nahezu einstimmig einen vom Kreisverband Rhein-Neckar-Heidelberg eingebrachten Dringlichkeitsantrag angenommen, mit dem sie ihre früheren Beschlüsse gegen Berufsverbote bekräftigt. Die GEW "wendet sich auf das Entschiedenste gegen eine erneute Diskriminierung von KollegInnen, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit ausüben." Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Radikalenerlass endlich aus dem Landesrecht zu streichen. Den betroffenen KollegInnen wird politische Unterstützung und Rechtsschutz zugesagt.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass "ein junger Lehrer" (der Name wird nicht genannt) in den letzten Monaten als Beamter auf Probe vom Oberschulamt zu einem "vertieften Einstellungsgespräch" gebeten worden ist, weil das Innenministerium "Zweifel an (seiner) Verfassungstreue" geäußert hat. "Auch wenn zur Zeit noch nicht einschätzbar ist, ob es sich um einen Einzelfall handelt, erinnert dieses Vorgehen der staatlichen Stellen an die Berufsverbotspraxis der Siebzigerjahre. ... Die Gewerkschaft sollte hier sofort reagieren, da bei Gefährdung von Grundrechten besondere Aufmerksamkeit geboten ist."

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