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Neues Deutschland vom 12.02.04
Nach 25 Jahren erneut Berufsverbot?Oberschulamt Karlsruhe will Verfassungstreue prüfenVon Markus DrescherWegen Zweifel an seiner Verfassungstreue wird einem Heidelberger Realschullehrer die Einstellung in den Staatsdienst verwehrt. Er würde damit Opfer des längst überholt geglaubten »Radikalenerlasses« von 1972, so die Rote Hilfe. Eineinhalb Jahre wartete Michael Csaszkóczy auf eine Stelle als Realschullehrer im Schulamtsbezirk Heidelberg. Dann erreichte den 33-Jährigen am 15. Dezember letzten Jahres ein Schreiben des Oberschulamts Karlsruhe mit der Mitteilung, dass Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen. Diese Erkenntnis ergebe sich aus einer zwölf Jahre langen Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Eine derartig intensive Aufmerksamkeit seitens der baden-württembergischen Verfassungsschützer wurde Csaszkóczy durch sein Engagement in verschiedenen Antifaschistischen Gruppen und der Antikriegsbewegung, zuletzt als Vertreter der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, zuteil. Er selbst ahnte diese Beobachtung, da er in Berichten des Verfassungsschutzes auf dessen Homepage immer wieder auf Zitate aus seinen Reden bei verschiedenen Veranstaltungen stieß. Darunter waren allerdings sogar Auftritte bei unzweifelhaft verfassungstreuen Organisationen und Einrichtungen wie dem DGB und der Volkshochschule. Csaszkóczy wurde nach dem Studium und der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen ohne Beanstandung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und absolvierte sein Referendariat. Er kann sich nicht erklären, warum ihm nun eine Einstellung als Lehrer verweigert wird. Im Gespräch mit dem ND erklärte er: »Die Vorwürfe sind absurd. Das Ganze erinnert an den Radikalenerlass aus den 70er Jahren.« 1972 war der »Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst« verabschiedet worden, um linke und kritische Personen aus dem öffentlichen Dienst fern zuhalten. Seit 1979 wurden dessen Vorschriften aber nicht mehr oder nur teilweise angewendet. In mehreren Bundesländern, darunter auch Baden-Württemberg, blieb der Erlass jedoch Teil der geltenden Gesetzgebung. »Es ist unerträglich und erschreckend, dass mit der Wiederbelebung dieser antidemokratischen Waffe aus Zeiten des Kalten Krieges erneut versucht werden soll, politisch aktive Menschen einzuschüchtern und mundtot zu machen«, empört sich Stefan Riedel von der Roten Hilfe. Unklar ist, von wem die Initiative gegen die Einstellung Csaszkóczys ausgeht, da auch in Baden-Württemberg die seinerzeit übliche »Regelanfrage« beim Verfassungsschutz nicht mehr vorgesehen ist. Im Schreiben des Schulamts vom 15. Dezember 2003 wurde Csaszkóczy zu einem »vertieften Einstellungsgespräch« geladen, in dem »insbesondere Fragen nach der Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen«, erörtert werden sollten. Das Verhör war bereits für den 23. Dezember 2003 vorgesehen, wurde jedoch wegen angeblicher neuer Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mehrfach verschoben. Auf telefonische Nachfrage teilte der zuständige Regierungsdirektor dem Lehrer mit, dass ihm bereits seit Sommer 2003 eine Akte des Verfassungsschutzes vorliege. Darüber hätte Csaszkóczy laut Paragraf 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes eigentlich informiert werden müssen. Dieses blieb jedoch aus. Infolge des »Verfahrens« gegen Csaszkóczy, das sich nun schon mehrere Wochen hinzieht, konnte er eine freie Lehrerstelle nicht antreten. Laut Oberschulamt war sie eigentlich für ihn ab 1. Februar 2004 vorgesehen. Csaszkóczy bezeichnet deshalb den gesamten Vorgang, der mit seiner angeblich fraglichen Verfassungstreue begründet wird, als »ein praktisches Berufsverbot«.
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