Junge Welt 24.2.04
»Radikalenerlaß« reloadedHeidelberg: Einem Lehrer wird die Einstellung verweigert wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue In Baden-Württemberg ist offenbar die Zeit stehengeblieben. Der Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy erhielt am 15. Dezember 2003 ein Schreiben des Oberschulamtes Karlsruhe, in dem ihm mitgeteilt wurde, das Stuttgarter Innenministerium habe gegen seine Einstellung als Realschullehrer zum neuen Schuljahr Einspruch erhoben. Es bestünden Zweifel daran, ob er jederzeit bereit sei, »für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten«. Die Zweifel hätten sich aus Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS) ergeben, die zehn Jahre lang gesammelt worden seien.Csaszkóczy ist seit 1989 politisch aktiv, engagiert sich in der Antikriegsbewegung und in antifaschistischen Gruppen. Auf eine Stelle als Realschullehrer im Schulamtsbezirk Heidelberg wartet der 33jährige schon eineinhalb Jahre. Nach dem ersten Staatsexamen wurde Csaszkóczy zunächst problemlos ins Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und absolvierte sein Referendariat. Jetzt wartet er auf einen Termin für eine Anhörung, bei der er noch einmal zu seinen politischen Aktivitäten und Mitgliedschaften in linken Organisationen befragt werden soll. Ein klassisches Berufsverbotsverfahren also, wie in der Zeit nach Inkrafttreten des sogenannten Radikalenerlasses im Jahre 1972. Dabei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im Jahr 1995 die Praxis der Berufsverbote gegen Lehrer und andere Beamte im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik als mit den Artikeln 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar gerügt. Dennoch sind die Vorschriften des Radikalenerlasses in einigen Bundesländern bis heute Teil des geltenden Rechts. Die früher übliche »Regelanfrage« beim VS ist indes auch in Baden-Württemberg nicht mehr vorgesehen. Das »vertiefte Einstellungsgespräch«, zu dem Csaszkóczy geladen wurde, sollte ursprünglich schon am 23. Dezember 2003 stattfinden, wurde jedoch wegen angeblicher neuer Erkenntnisse des VS inzwischen mehrfach verschoben. Bis heute habe er keinen neuen Termin für das »Verhör«, so Csaszkóczy am Montag gegenüber jW. Diese Woche soll sein Anwalt zumindest Einsicht in eine VS-Akte bekommen, die dem zuständigen Regierungsdirektor bereits seit Sommer 2003 vorliegt, ohne dass Csaszkóczy darüber wie gesetzlich vorgeschrieben informiert worden wäre. Das »Verfahren« gegen ihn hat zur Folge, daß Csaszkóczy eine freie Stelle nicht antreten konnte, die laut Oberschulamt eigentlich ab dem 1. Februar für ihn vorgesehen war. Jana Frielinghaus
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