Linkem Lehrer droht Berufsverbot

Baden-Württemberg prüft, ob das Land den Radikalenerlass anwendet / Nach Jahrzehnten erster Fall

In Heidelberg soll einem Lehrer auf der Grundlage des Radikalenerlasses der Eintritt in den Schuldienst verwehrt werden. Die Grünen im baden-württem- bergischen Landtag fragen im Fall Csaszkóczy nach "Verhältnismäßigkeit".

VON GABRIELE RENZ

Heidelberg · 13. Mai · Michael Csaszkóczy studierte Deutsch, Geschichte und Kunst in Heidelberg. Im Sommer 2003 legte er sein zweites Staatsexamen mit der Note 1,8 ab. Der 33-Jährige stünde nach eigenen Angaben bereits seit 1. Februar vor einer Klasse, wenn das baden-württembergische Kultusministerium unter deren Chefin Annette Schavan (CDU) nicht prüfen würde, ob in seinem Fall der Radikalenerlass aus den 70er Jahren angewendet werden muss.

Viel Hoffnung, als Realschullehrer in den Staatsdienst zu kommen, hegt Csaszkóczy nicht. Das Oberschulamt Karlsruhe hatte, als seine Bewerbung auf dem Tisch lag, zu einem "vertieften Einstellungsgespräch" gebeten. Nicht aus eigenem Antrieb. Kultus- sowie Innenministerium meldeten von sich aus Zweifel an Csaszkóczys Verfassungstreue und dessen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung an. Als Student führte er Jugendliche durch das Heidelberg der Nationalsozialisten, machte sich für den Erhalt des Autonomen Zentrums stark und schrieb Artikel - bisweilen mit deutlicher Kapitalismuskritik, die der Verfassungsschutz als "Forderung nach Beseitigung unserer Gesellschaftsordnung" auslegt. Zehn Jahre lang, bis 2002, wurde er vom Staatsschutz beobachtet. "Ich habe kein Problem mit dem Staat", sagt er.

Das Wahlbündnis "Bunte Liste" lobt, der Lehrer verbinde "Sanftmut des Umgangs mit Entschiedenheit des Engagements". Ob Demonstrationen für bedrohte Flüchtlinge oder "gegen Mietwucher und Wohnraumzerstörung": Alles, was ihm vorgehalten werde, seien "Aktivitäten, die eine lebendige Demokratie geradezu einfordern muss". Der Kreisverband der GEW solidarisierte sich mit Csaszkóczy. "Bei einem so schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte muss die Landesregierung nachweisen, dass Verhältnismäßigkeit gewahrt ist", schrieb die Grünen-Abgeordnete im Landtag, Theresia Bauer, Schavan.

Die Polizei hatte Csaszkóczy oft als Gegendemonstrant von Nazi-Aufmärschen verhaftet. Die Ermittlungsverfahren gegen ihn wurden aber eingestellt. Vorbestraft ist er nicht. "Sind Sie Mitglied der Antifaschistischen Initiative?", wurde Csaszkóczy im "vertieften Gespräch" gefragt. Sein "Ja" habe dem Gremium gereicht, erinnert er sich. Im Antifa-Grundsatzpapier findet sich der Satz "Militanz ist ein legitimes Mittel im Kampf um Befreiung". Csaszkóczy durfte schriftlich präzisieren: "Militanz bezeichnet eine widerständische Haltung, die nicht vor Konfrontation zurückschreckt".

Die Amtsvertreter hätten deutlich Zweifel geäußert, dass die Bedenken ausgeräumt seien, meint Csaszkóczy. Sein Anwalt Michael Heiming vermutet, die Befragung sei "einfach abgehakt" worden, um das Verfahren formal nicht als fehlerhaft angreifbar zu machen. Das Oberschulamt verweist schweigend auf das "Personalgeheimnis". Dieser Tage wird dem Kultusministerium die "Aufbereitung" des Gesprächs übermittelt. Schavan muss entscheiden.

Radikalenerlass

Die Regierung Brandt installierte 1972 den "Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst". Er zielte vor allem auf Lehrer und Postbeamte mit DKP-Mitgliedschaft. Drei Millionen Menschen wurden überprüft, rund 10 000 erhielten Berufsverbot.

Seit 1979 wurde der "Radikalenerlass" nicht mehr angewandt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete das Berufsverbot 1995 als menschenrechtswidrig - auch wegen der Verletzung der Grundrechte auf Meinungs- freiheit. Wenige Länder wie Niedersachsen hoben den Erlass auf.

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004
Dokument erstellt am 13.05.2004 um 18:09:50 Uhr
Erscheinungsdatum 14.05.2004



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