Chronologie der Ereignisse
im Fall Michael Csaszkóczy
Stand: 20.03.2004
Seit 1989 ist Michael Csaszkoczy politisch aktiv. Er engagiert sich unter anderem in der Antikriegsbewegung, in der antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) sowie im Autonomen Zentrum Heidelberg (AZ) und ist bundesweit für die Rote Hilfe e.V. aktiv.
24. 7. 2002: C. leistet sein Referendariat an der Theodor-Heuss-Realschule ab, ohne, dass das Oberschulamt Bedenken gegen seine Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Wideruf anmeldet.
Seit Sommer 2002 befindet sich C. auf der Allgemeinen Bewerberliste für das Realschullehramt im Schulamtsbezirk Heidelberg.
18. 12. 2003: Michael Csaszkoczy erhält ein Schreiben des Oberschulamts, in dem ihm mitgeteilt wird, dass auf Grund verwertbarer Erkenntnisse des Innenministeriums aus den Jahren 1992-2002 Zweifel daran bestehen, dass er Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Er wird zu einem 'vertieften Einstellungsgespräch' am 23. 12. geladen, bei dem es insbesondere um die 'Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen' gehen solle, 'die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Da eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz in Baden-Württemberg nicht mehr vorgesehen wird, bleibt auch unklar
20. 12. 2003: Das Oberschulamt sagt per Anruf den vorgesehenen Termin ab, ohne Gründe dafür zu nennen.
30. 12. 2003: Nach einer telefonischen Nachfrage C.'s trifft ein Brief des Oberschulamts ein, in dem steht, dass vor Festsetzung des Termins eine förmliche Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz nach gerichtsverwertbaren Tatsachen gestellt worden sei, die Bedenken gegen seine Übernahme in den Schuldienst begründen.
10. 1. 2004: Auf telefonische Nachfrage wird C. mitgeteilt, das Innenministerium habe offensichtlich noch neuere Erkenntnisse über ihn, die nun erst noch angefordert werden müssten. Das Eintreffen dieser Erkenntnisse sei innerhalb der nächsten Woche zu erwarten.Nach einigem Insistieren räumt der zuständige Regierungsdirektor Brandner ein, dass ihm bereits seit dem Sommer 2003 eine Akte des Verfassungsschutzes vorliege (Die Anforderung einer solchen bedarf nach §3 Landesverfassungsschutzgesetz der vorherigen Information des Betroffenen, die in diesem Fall nicht stattgefunden hat.). Auf Nachfrage liest Brandner C. Den letzten Eintrag aus der Akte vor: C. Habe gemeinsam mit anderen versucht, einen Naziaufmarsch zu verhindern.
Er räumt ein, dass diese Tatsache allein wohl noch nicht hinreichende Zweifel an der
Verfassungstreue des Bewerbers begründe, aber in der Summe der Erkenntnisse verdichte sich
eben doch der Eindruck, dass C. nicht Gewähr dafür bieten würde, jederzeit
für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten...
2. 2. 2004: Das Oberschulamt bestätigt, dass eine Einstellung C.s in den Schuldienst zum 1.2.2004 vorgesehen gewesen wäre. Eine entsprechende Lehrerstelle werde bis zum Abschluss des Verfahrens nicht fest besetzt. Eine Einstellung C's sei dennoch vorerst nicht vorgesehen.
3. 3. 2004: C. erhält eine erste Akteneinsicht. Die bisher vorliegenden 'Erkenntnisse' des Verfassungsschutzes beziehen sich auf die Anmeldung mehrerer Demonstrationen gegen Neonazis und deutsche Kriegseinsätze sowie auf Interviews, die C. als Sprecher des Autonomen Zentrums Heidelberg gegeben hat. Aus den Akten geht weiterhin hervor, dass die Initiative für ein Berufsverbot nicht vom Oberschulamt ausgeht, sondern vom Innenministerium und dem Kultusministerium. Dieses beansprucht auch die letztendliche Entscheidung über die Einstellung C.'s (Es wird ferner gebeten, das Ergebnis des Einstellungsgesprächs dem Kultusministerium mitzuteilen und den Fall zur endgültigen Entscheidung vorzulegen."). Ein Termin für das Gespräch ist bis heute nicht angesetzt worden.
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